Formvorschriften

Formvorschriften
Rechtsvorschriften, die die Gültigkeit eines  Rechtsgeschäfts von der Wahrung einer bestimmten Form abhängig machen.V.a. Grundstücksgeschäfte ( Grundstücksverkehr) sind formbedürftig, während Rechtsgeschäfte i.d.R., v.a.  Verträge, auch ohne bestimmte Form gültig sind.
- Vereinbarung von Formzwang durch die Parteien möglich.
- Vgl. auch  Schriftform,  elektronische Form,  vereinbarte Form,  Textform,  öffentliche Beglaubigung,  öffentliche Beurkundung.

Lexikon der Economics. 2013.

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